אֵלּוּ דְבָרִים שֶׁאֵין לָהֶם שִׁעוּר. הַפֵּאָה, וְהַבִּכּוּרִים, וְהָרֵאָיוֹן, וּגְמִילוּת חֲסָדִים, וְתַלְמוּד תּוֹרָה. אֵלּוּ דְבָרִים שֶׁאָדָם אוֹכֵל פֵּרוֹתֵיהֶן בָּעוֹלָם הַזֶּה וְהַקֶּרֶן קַיֶּמֶת לוֹ לָעוֹלָם הַבָּא. כִּבּוּד אָב וָאֵם, וּגְמִילוּת חֲסָדִים, וַהֲבָאַת שָׁלוֹם בֵּין אָדָם לַחֲבֵרוֹ, וְתַלְמוּד תּוֹרָה כְּנֶגֶד כֻּלָּם: Folgendes sind die Dinge, die (von der Tora) kein gesetzliches1 Denn Seitens der Rabbinen ist allerdings bei Peah ein Maass bestimmt, nämlich nicht weniger als ¹⁄₆₀ des Feldes.Maass haben. Die Ecke des Feldes, die Erstlinge, das Erscheinen2 Entweder das beliebige Erscheinen im Vorhof des Tempels am Feste, oder das Darbringen von Wallfahrtsopfern nach Belieben., die Wohltätigkeit und das Studium des Gesetzes. Folgende Dinge sind es, deren Früchte der Mensch bereits in diesem Leben geniesst, deren Stammgut jedoch ihm für das künftige Leben verbleibt: Ehrerbietung gegen Eltern, Wohltätigkeit, Friedenstiften unter Nebenmenschen, aber das Studium des Gesetzes übertrifft alle3 Da man vermöge desselben zu allen übrigen gebracht wird..
אֵין פּוֹחֲתִין לַפֵּאָה מִשִּׁשִּׁים, וְאַף עַל פִּי שֶׁאָמְרוּ אֵין לַפֵּאָה שִׁעוּר. הַכֹּל לְפִי גֹדֶל הַשָּׂדֶה, וּלְפִי רֹב הָעֲנִיִּים, וּלְפִי רֹב הָעֲנָוָה: Man mindere die Peah nicht unter einem Sechzigstel (des Feldes), obgleich gelehrt wurde: Die Peah habe kein Maass, so richtet man sich dennoch nach der Grösse des Feldes4 Dass, wenn nur wenige Arme bei einem grossen Felde vorhanden sind, er dennoch nicht weniger als ein Sechzigstel Peah stehen lassen soll., nach der Zahl der Armen5 Wenn das Feld klein ist, und es sind viele Arme da, muss er über die Bestimmung des Sechzigstel hinausgehen und mehr geben.und im Verhältniss zum Ertrage der Körner.6 ענוה oder ענבה bedeutet die Körner, welche die Ähre füllen. Man vergleiche weiter Abschnitt 6; M. 7 und Aruch sub voce (2) ענב. Wenn etwa eine Seite des Feldes mit dürren, verbrannten Ähren bewachsen ist und eine andere mit gesunden und körnigen, so muss er von beiden Seiten die Peah stehen lassen, um das Verhältniss auszugleichen.
נוֹתְנִין פֵּאָה מִתְּחִלַּת הַשָּׂדֶה וּמֵאֶמְצָעָהּ. רַבִּי שִׁמְעוֹן אוֹמֵר, וּבִלְבַד שֶׁיִּתֵּן בַּסּוֹף כַּשִּׁעוּר. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, אִם שִׁיֵּר קֶלַח אֶחָד, סוֹמֵךְ לוֹ מִשּׁוּם פֵּאָה. וְאִם לָאו, אֵינוֹ נוֹתֵן אֶלָּא מִשּׁוּם הֶפְקֵר: Man kann die Peah auch vom Anfang des Feldes oder von dessen Mitte geben. Rabbi Simeon behauptet: Nur muss man am Ende wenigstens das obige Maass stehen lassen. Rabbi Jehudah meint: Wenn Einer nur einen Halm (am Rande) stehen lässt, kann er von dem andern Getreide zugeben und es als Peah betrachten7 Wodurch es vom Zehnten frei wird, da von Peah kein מעשר entrichtet wird., wo nicht, wird es als herrenloses Gut angesehen.
כְּלָל אָמְרוּ בַּפֵּאָה. כָּל שֶׁהוּא אֹכֶל, וְנִשְׁמָר, וְגִדּוּלָיו מִן הָאָרֶץ, וּלְקִיטָתוֹ כְאַחַת, וּמַכְנִיסוֹ לְקִיּוּם, חַיָּב בַּפֵּאָה. וְהַתְּבוּאָה וְהַקִּטְנִיּוֹת בַּכְּלָל הַזֶּה: Eine allgemeine Regel haben sie (die Weisen) in Betreff der Peah ausgesprochen: Alles, was zur Speise dient, was gehütet wird, was sein Wachstum unmittelbar aus der Erde entnimmt, dessen Ernte zu gleicher Zeit geschieht und was man zur Erhaltung einsammelt, unterliegt der Peahpflicht. Getreide8 Weizen, Roggen, Gerste, Dinkel und Hafer.also und Hülsenfrüchte9 Erbsen, Bohnen, Linsen.sind in dieser Regel einbegriffen.
וּבָאִילָן, הָאוֹג וְהֶחָרוּבִין וְהָאֱגוֹזִים וְהַשְּׁקֵדִים וְהַגְּפָנִים וְהָרִמּוֹנִים וְהַזֵּיתִים וְהַתְּמָרִים, חַיָּבִין בַּפֵּאָה: Von Bäumen: Der Sumak (Gerberbaum)10 Nach Rambam ein Baum, dessen Rinde gelb färbt und zum Gerben benutzt wird. Nach Aruch der Kornelkirschbaum., die Johannisbrotbäume, Nussbäume, Mandelbäume, Weinstöcke, Granatbäume, Olivenbäume und Dattelpalmen unterliegen der Peahpflicht.
לְעוֹלָם הוּא נוֹתֵן מִשּׁוּם פֵּאָה וּפָטוּר מִן הַמַּעַשְׂרוֹת, עַד שֶׁיְּמָרֵחַ. וְנוֹתֵן מִשּׁוּם הֶפְקֵר וּפָטוּר מִן הַמַּעַשְׂרוֹת, עַד שֶׁיְּמָרֵחַ. וּמַאֲכִיל לַבְּהֵמָה וְלַחַיָּה וְלָעוֹפוֹת וּפָטוּר מִן הַמַּעַשְׂרוֹת, עַד שֶׁיְּמָרֵחַ. וְנוֹטֵל מִן הַגֹּרֶן וְזוֹרֵעַ וּפָטוּר מִן הַמַּעַשְׂרוֹת, עַד שֶׁיְּמָרֵחַ, דִּבְרֵי רַבִּי עֲקִיבָא. כֹּהֵן וְלֵוִי שֶׁלָּקְחוּ אֶת הַגֹּרֶן, הַמַּעַשְׂרוֹת שֶׁלָּהֶם, עַד שֶׁיְּמָרֵחַ. הַמַּקְדִּישׁ וּפוֹדֶה, חַיָּב בְּמַעַשְׂרוֹת, עַד שֶׁיְּמָרֵחַ הַגִּזְבָּר: Man ist so lange berechtigt, das Geerntete als Peah zu geben und ist von den Zehnten befreit, bis man das aufgeschüttete Korn glatt gestrichen hat.11 Das Wort מרח bedeutet »etwas bestreichen.« Man pflegte das von Spreu gereinigte Getreide in einen Haufen, wie etwa einen Helm, unten breit und oben spitz, aufzuschichten und dann mit einem Brett zu bestreichen, damit es glatt werde. (Aruch.)Eben so lange kann man Korn als herrenloses Gut fortgeben, ohne es zu verzehnten. Auch kann man Vieh, Wild und Geflügel, eben so lang damit füttern und ist zehntenfrei. Man darf auch von der Scheune, ohne dasselbe zu verzehnten nehmen, um es zu säen, bis man das aufgeschüttete Korn bestrichen hat. So lehrt R. Akiba: Wenn ein Priester oder Levit Getreide aus der Scheune, bevor dasselbe im Haufen bestrichen ist, kaufen, so gehören ihnen die Zehnten.12 Geschieht es aber nachher, so müssen sie den Zehnten an Andere geben.Hat Jemand etwas dem Heiligtum geschenkt und löst dasselbe wieder aus, so muss er solches verzehnten, es sei denn, dass es der Schatzmeister bereits aufgeschüttet hatte.